ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sämtlichen Details, in Folge AGB genannt, gelten für alle Aufträge/Verträge, welche zwischen Kunden im Sinne einer Vertragsvereinbarung abgeschlossen wurden. Folgende Kundschaften – wie Dauerkunden, Laufkunden, Geschäftskunden unterliegen dem, welche diese anerkannt haben und sowohl schriftlich/mündlich/persönlich, per Social Media, abgeschlossen haben.
Damit wird/werden diese Aufträge/Vertrag zwischen LA Make up & Hair e.U., nachfolgend Makeup Artist (inkludiert auch Erfüllungsgehilfen) genannt, Rechtskräftig und wird für die Erbringung von Dienstleistungen für Make-up und Hairstyling abschlossen.
1.2. Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und nimmt diese vollständig zur Kenntnis.
1.3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn,
der Makeup Artist stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde eine Anfrage (sowohl mündlich, schriftlich, per Social Media etc.) stellt und der Make-up-Artist diese durch seine Zusage mündlich/persönlich, per Social Media, als auch schriftlich/vertraglich zustimmt und der Makeup Artist dies mittels Auftragsbestätigung in Form mündlicher oder
schriftlicher Zusage bestätigt.
2.2. Optionen für den Makeup Artist sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists an einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Erst-Kunden, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer
festen Buchung führt.
2.3. Angebote des Makeup Artists sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich schriftlich bezeichnet.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen dem Makeup Artist und dem Kunden sowie aus der entsprechenden Auftragsbestätigung und dem Vertrag.
3.2. Der Make-up-Artist behält sich das Recht vor, kleinere Änderungen in der Ausführung der vereinbarten Leistungen vorzunehmen, sofern diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
3.3. Fremd- und Nebenkosten
Bei einer Festbuchung hat der Kunde anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. extra zu besorgende Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen Servicegebühren etc., welche nicht vorher schriftlich/mündlich vereinbart mit dem Makeup Artist vereinbart wurden, selbst zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder anteilig, je Vereinbarung an den Makeup Artist zu zahlen. Ansonsten ist der
Makeup Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
3.4. Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und dem Kunden eine verbindliche Auftragserteilung dar, andernfalls gelten die unter Punt 5 angeführten Regeln.
3.5. Anreise
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum Kunden, Shooting etc./Produktionsort/ Hochzeitslocation pro Tag mehr als 3 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Österreichs, so werden wenn nicht schriftlich anderwärtig kommuniziert Reisetage, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Als Grundlage hierbei wird das vereinbarte Tagesshonorar auf 8 Stunden berechnet.
3.6. Namensnennung
Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Produktion, Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Kunde stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Makeup Artists zu zahlen.
3.7. Verwendung von Bildmaterial:
Der Makeup Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Social Medien – Bereich zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit
der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste oder der individuell vereinbarten Vergütung. Sollte diese Vereinbarung sich jedoch über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten erstrecken, kann der Makeup Artist die Preise nach der neuesten Preisliste anpassen und zur Verrechnung bringen.
4.2. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben wird.
4.3. Der Rechnungsbetrag ist je nach vertraglicher/mündlicher Vereinbarung sofort zu zahlen. Bei einer etwaigen Anzahlungen, wird diese bei der Endabrechnung abgezogen und somit berücksichtigt und der Differenzbetrag eingehoben. Für Kunden, welche keinen Vertrag haben, wird die erbrachte Leistung sofort verrechnet und eingehoben.
4.4. Bei Zahlungsverzug behält sich der Make-up-Artist das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Stornierung und Terminänderungen
5.1. Der Kunde kann einen vereinbarten Vertrag (z.B. für Hochzeit, Fotoshooting, Videos, Shootings etc.) bis zu den nachstehend unten angegebenen Tagen vor dem Termin ändern oder stornieren. Folgende Stornierungs-Gebühren kommen diesbezüglich zum Tragen.
- Bei Stornierung mehr als 60 Tagen vor dem Vertrags-Termin werden 30% des Gesamtbetrags fällig.
- Bei Stornierung zwischen 60 bis 30 Tagen vor dem Vertrags-Termin werden 50 % des Gesamtbetrages fällig.
- Bei Stornierung zwischen 30 bis 14 Tagen vor dem Vertrags-Termin werden 75 % des Gesamtbetrages fällig.
- Bei Stornierung innerhalb von 14 Tage vor dem Vertrags-Termin werden 100 % des Gesamtbetrages fällig.
- Für Kunden, welche mündlich oder schriftlich (persönlich, über Mobil, Social-Media etc. ) oder als Laufkundschaft gebucht haben, gilt ein Storno-Zeit von 24 Stunden. Ansonst ist der 100 % Betrag der Leistung zu erbringen.
5.2. Sollte der Makeup Artist aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, höhere Gewalt etc.) den Termin nicht wahrnehmen kann, wird ein naheliegender Ersatztermin vom Make-up-Artist bzw. seines Erfüllungsgehilfen in Abstimmung mit dem Kunden vereinbart.
6. Gewährleistung
6.1. Der Makeup Artist gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Kunst.
6.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Make-up-Artist nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3. Der Make-up-Artist haftet nicht für allergische Reaktionen oder andere Hautirritationen, die durch die verwendeten Produkte entstehen, es sei denn, der Kunde hat den Make-up-Artist vorab über spezifische Unverträglichkeiten informiert.
6.4. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Leistungserbringung zu rügen. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
6.3. Im Falle berechtigter Mängelrügen ist der Make-up-Artist zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde das Recht, eine Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.
7. Gerichtstand und anwendbares Recht
7.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Aufträgen und Verträgen laut den vorab angeführten Richtlinien ist der Geschäftssitz von LA Make up & Hair e.U., A-1030 Wien/Österreich.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
8.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand Wien/Österreich Datum, 01.01.2024